Medienmitteilung

UniversitätsSpital Zürich einigt sich mit dem Zürcher Heimatschutz

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2021 Erstmals publiziert am 06. Februar 2015

Das UniversitätsSpital Zürich (USZ) und der Zürcher Heimatschutz (ZVH) haben sich in der Auseinandersetzung um die provisorischen Bauten im Spitalpark vertraglich geeinigt: Der ZVH zieht seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Baubewilligung des Modulbaus im Spitalpark zurück. Das USZ seinerseits wird den ZVH in die Planung und Realisierung der baulichen Gesamterneuerung des Spitals regelmässig einbeziehen.

​Die Einigung mit dem Zürcher Heimatschutz über den geplanten Modulbau im Spitalpark und über die Zusammenarbeit im Rahmen der baulichen USZ-Gesamterneuerung ist für das USZ von zentraler Bedeutung: Sie bringt das Spital einen entscheidenden Schritt weiter bei der dringend notwendigen Erneuerung seiner baulichen Infrastruktur. Dieser Schritt hilft sowohl bei der Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten als auch für die Weiterentwicklung der Spitzenmedizin am Standort Zürich.

Grundstein für den frühzeitigen Dialog
Dem USZ ist es wichtig, die denkmalpflegerischen Anliegen des Zürcher Heimatschutzes zu kennen und frühzeitig mit Vertretern des Heimatschutzes in einen konstruktiven Dialog zu treten, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die nun geschlossene Vereinbarung ist der Grundstein dazu. Sie beinhaltet folgende Punkte:

  • Das USZ verpflichtet sich, den Modulbau im Spitalpark spätestens nach 20 Jahren Betrieb nicht mehr zu nutzen und wieder abzubrechen und damit den Spitalpark wieder frei zu geben.
  • Sollten die städtischen Behörden dem USZ eine Verlängerungsbewilligung für den Stelzenbau Trakt SUED erteilen, verpflichtet sich das USZ, das Provisorium nach der Betriebsbereitschaft des Modulbaus, spätestens aber 2023, nicht mehr zu nutzen und abzubrechen.
  • USZ und ZVH treten im Rahmen der strategischen Entwicklungsplanung in einen regelmässigen Dialog, um Lösungen für die inventarisierten Objekte zu finden.
  • Der ZVH wird seine im Herbst 2014 eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Baubewilligung des Modulbaus zurückziehen.

Das USZ nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass der ZHV die Bedeutung des USZ für die Gesundheitsversorgung anerkennt und sich der Bedeutung des Standorts bei der UZH und ETH bewusst ist.

Temporäre Rochadefläche
Der Modulbau, der vorübergehend im Park platziert wird, dürfte unter den neuen Voraussetzungen 2018/19 bezogen werden. Er dient als Ersatzfläche für Gebäudetrakte, die nicht mehr genutzt werden können oder neu erstellt werden müssen.

Ansprechpartner für Fragen:
Martin Waser, Präsident des Spitalrats, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr: +41 44 255 60 01