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Stellungnahme des USZ zum Schlussbericht der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit ABG

Zuletzt aktualisiert am 13. Juli 2021 Erstmals publiziert am 04. März 2021

Das USZ ist beeindruckt vom umfassenden und sachlichen Bericht der ABG. Auch wenn die verantwortlichen Gremien des USZ einige Elemente der Auslegeordnung und der Analyse im Bericht der ABG aus eigenem Erleben unterschiedlich gewichten, so sind doch insbesondere die Empfehlungen, welche die ABG an die Gremien des USZ richtet, weitgehend deckungsgleich mit jenen Erkenntnissen, Beschlüssen und bereits ein­geleiteten Massnahmen, die das USZ in Folge der Vorkommnisse an einzelnen Kliniken des USZ festgehalten hat und an deren Umsetzung Spitalrat und Direktion arbeiten.

Es ist dem USZ wichtig, sich nach Veröffentlichung der beiden Berichte auf die Umsetzung der notwendigen Schritte zu konzentrieren, die im Interesse einer erfolgreichen Zukunft des Universitätsspitals, der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden liegen. Deshalb beschränken wir unsere Stellungnahme auf die folgen­ den Punkte:

  • Die ABG kritisiert in ihrem Bericht, dass die Strategie, in allen Bereichen erstklassig zu sein, oftmals auch der Anspruch, zur Weltspitze gehören zu wollen, teilweise den Blick auf das Notwendige und Machbare verneble und die Wahrnehmung des grundsätzlichen Leistungsauftrags beeinträchtige und beruft sich für diesen Befund auf strategische Personalentscheide. Seit 2015 hat der Spitalrat – in der von der heutigen Gesetzeslage vorgegebenen engen Abstimmung mit der Universität – insgesamt 20 Klinik- und Institutsdirektoren/innen ernannt. Bei all diesen Ernennungen standen für den Spitalrat neben der medizinischen Exzellenz und den notwendigen Fähigkeiten zur Führung von zum Teil sehr grossen Kliniken immer auch die Bereitschaft der Kandidatinnen und Kandidaten im Zentrum, die Leistungsaufträge des USZ in den einzelnen Kliniken umfassend und v. a. unter Berücksichtigung des Patientenwohls zu erfüllen. Der überwiegende Teil der seit 2015 vorgenommenen Ernennungen hat sich in der bisherigen Beurteilung als erfolgreich im Sinne dieser Anforderungen erwiesen. Vor diesem Hintergrund werden die Verantwortlichen des USZ auch in Zukunft alles unternehmen, um den Leis­tungsaufträgen in der Grundversorgung, aber auch in der Spitzenmedizin gerecht zu werden.
  • Die ABG kritisiert in ihren Ausführungen zu Recht die schwierige Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Spitalrat, Direktion und den Kliniken. In diesem Zusammenhang übernimmt die ABG den Vorwurf aus dem Bericht der Res Publica Consulting AG, wonach der Spitalrat neben seinen strate­gischen Aufgaben auch operative Entscheide gefällt habe. Diese Kritik verkennt aus Sicht des USZ zweierlei: Erstens erfordert eine erfolgreiche Unternehmensführung grundsätzlich einen fortwähren­den Abgleich zwischen Strategie und operativer Führung und entsprechend eine engmaschige Zu­sammenarbeit zwischen Verwaltungsrat bzw. Spitalrat und Direktion. Zweitens verkennt diese Kritik, dass gerade in ausserordentlichen Lagen – so im Zusammenhang mit den Vorfällen in einzelnen Kli­niken, ganz besonders aber während der ersten und zweiten Welle der Corona-Pandemie – operative Eingriffe der strategischen Führung im Interesse des Unternehmens resp. des Universitätsspitals ge­legentlich nicht zu vermeiden, ja zwingend waren. Der Spitalrat ist sich bewusst, dass diese beson­deren Umstände nicht für alle «operativen Eingriffe» durch den Spitalrat geltend gemacht werden können und dass insbesondere die notwendigen Absprachen zwischen Spitalrat und Direktion teil­weise ungenügend waren.
  • Dies gilt auch für den Kommunikationsbereich. Das USZ verfügt seit vielen Jahren über eine kompe­tente Kommunikationsabteilung im Stab der Direktion, die sich gerade auch in früheren Krisen bewährt hat. Dagegen war die Koordination der Kommunikation gegen innen und aussen während des medi­alen Dauerfeuers über die Vorgänge in einzelnen Kliniken im Rückblick auch aus Sicht des USZ optimierungsbedürftig. Entsprechend haben Spitaldirektion und Spitalrat im Herbst 2020 ein formelles Krisenkommunikationskonzept in Kraft gesetzt.
  • Trotz des Engagements des Spitalrats ist es leider nicht gelungen, das ärztliche Zusatzhonorargesetz, das in der bestehenden Form der Erreichung der unternehmensweiten Ziele des USZ diametral zuwi­derläuft, revidieren zu lassen. Auf den entsprechenden Antrag des Regierungsrats vom 16. Dezember 2015 ist der Kantonsrat mit Beschluss vom 11. September 2017 nicht eingetreten. Das noch geltende ärztliche Zusatzhonorargesetz erschwerte es bisher, dass ein Kulturwandel am USZ durch alle Be­rufsgruppen hindurch eingeleitet werden konnte.
  • Schliesslich ist es dem Spitalrat im Rahmen dieser Stellungnahme ein Anliegen, gegenüber der ABG
    – die dieses Thema in ihrem Bericht ebenfalls aufnimmt – festzuhalten, dass der scheidende Spitalratspräsident aus Sicht des Gremiums in den vergangenen Jahren mit seiner Eigeninitiative ausserordentlich viel Positives für das USZ erreichen konnte. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Deblockierung der Planung für den Modulbau und den gesamten Neubau, die Übernahme der Infrastruktur vom Kanton sowie der Übergang der Finanzkompetenzen an das USZ und die Trennung der stationären und ambulanten Behandlungen. Besonders hervorzuheben sind die Re­alisierung des Ambulatoriums im Circle (das sich gerade auch wegen dem Ausbruch der Corona­-Pandemie aber darüber hinaus auch für die langfristige Strategie als ausserordentlich wichtig erweist), gemeinsame Anstrengungen mit der UZH zur Behebung der finanziellen Unterdeckung für Forschung und Lehre am USZ, die Erarbeitung der Strategie 2020 – 2025 und weitere wichtige strategische Pro­jekte. In all diesen Themen hat der Spitalratspräsident entscheidende Impulse gesetzt – in fast allen Fällen in enger Absprache mit dem ganzen Spitalrat und der Direktion resp. mit dem Vorsitzenden der Spitaldirektion.

Das USZ ist sich bewusst, dass die Vorkommnisse an einzelnen Kliniken dem Ansehen des Spitals und dem Vertrauen der Bevölkerung in unsere wichtige Institution geschadet haben. Es anerkennt, dass die ABG als Oberaufsicht mit ihrem umfassenden Bericht und insbesondere den darin enthaltenen Empfehlungen einen konstruktiven Beitrag leistet, damit dieses Vertrauen wiederhergestellt werden kann. Spitalrat und Spitaldirek­tion werden alles unternehmen, um die Empfehlungen der ABG zeitgerecht und erfolgreich umzusetzen.

Dem USZ ist es ein Anliegen, bei der Leitung und Fortentwicklung des Unternehmens den Fokus nicht nur auf die Problembereiche zu legen, sondern immer auf das USZ als Gesamtes mit allen Berufsgruppen und Berei­chen und Direktionen. Das Gros der Mitarbeitenden des USZ setzt sich erfolgreich und verdienstvoll für das USZ und insbesondere für das Wohl der Patientinnen und Patienten ein.