Chirurgische Behandlung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

Im Laufe der letzten Jahre ist es durch verbesserte und schonender durchgeführte Narkosetechniken möglich geworden, bereits wenige Monate nach der Geburt Operationen ohne größeres Risiko für die Kinder durchzuführen. Auch haben sich die Operationstechniken verfeinert, so dass ästhetisch immer bessere Ergebnisse erzielt werden.

Der Verschluss der Lippe ist bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten die erste Operation. Liegt eine isolierte Lippenspalte vor, ist auch meist nur diese eine Operation erforderlich.

Verschluss der Lippe

In der Regel wird das endgültige Ergebnis der Operation bereits bei diesem ersten Eingriff erreicht. Selten sind später nur kleine Korrekturoperationen erforderlich (z.B. vor der Einschulung). Es hat sich am USZ, wie in vielen anderen Behandlungszentren auf der Welt, bewährt, den Verschluss der Lippe im Alter von vier bis sechs Monaten vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt wiegt das Kind durchschnittlich sechs Kilogramm oder mehr, ein Gewicht, das die Narkoseärztinnen und Narkoseärzten als sicher ausreichend für einen etwa ein- bis anderthalbstündigen Eingriff ansehen. Bei Bestehen begleitender Erkrankungen, wie z.B. Herzfehler, Stoffwechselstörungen, Lungenerkrankungen oder Ähnlichem, richtet sich der Zeitpunkt der Operation nach dem allgemeinen Gesundheitszustand.

Bei dem Lippenverschluss werden die beiden spaltseitigen Anteile der Lippe vereinigt und ein sogenannter Mundvorhof gebildet. Dabei kommt es vor allem auf die exakte Vereinigung der einzelnen drei Schichten an, d.h. der Schleimhaut an der Innenseite der Lippe, der Ringmuskulatur des Mundes, die Wiederherstellung der Mundbeweglichkeit und der äußeren Haut. Bei Lippenspalten muss in der Regel auch der Naseneingang geformt und ein Nasenboden gebildet werden. Wir führen dies gleich mit dem Lippenspaltverschluss durch. Hierbei wird der zur Seite abgewichene Nasenflügel in die richtige Position zur Mitte gebracht. Mit Nähten wird dann die Form der Nase auf der Spaltseite der gesunden Seite angepasst.

Werden von Ihnen, Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt, einer Kollegin oder einem Kollegen der Oto-Rhino-Laryngologie (ORL, HNO) oder in unserer Sprechstunde vor der Operation Hörschwierigkeiten bemerkt und wurde ein sogenanntes Paukenröhrchen zur Drainage eines Mittelohrergusses vorgeschlagen, kann dies ebenfalls in der ersten Operation erfolgen. Dadurch wird dem Kind eine weitere Narkose erspart. Dies soll Ihnen zeigen, wie wichtig die Untersuchung auch der Ohren noch vor dem Verschluss der Lippe ist. Im Bereich der Schleimhaut wird Nahtmaterial verwendet, das nicht wieder entfernt werden muss. Die Hautfäden lösen sich nicht auf und werden je nach Heilungsverlauf am vierten postoperativen Tag gezogen. Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass die kleine Narbe im Bereich der Oberlippe erst nach sechs bis zwölf Monaten ihr endgültiges Aussehen hat und bis dahin blasser wird und sich glättet.

Verschluss des harten und weichen Gaumens

Bei der Wahl des Zeitpunktes für den Verschluss des harten und weichen Gaumens gilt es zwei Punkte zu beachten. Einerseits sollte der Gaumen so früh wie möglich verschlossen werden, um eine möglichst ungehinderte Sprachentwicklung zu ermöglichen, andererseits wird durch eine Narbe am Gaumen eventuell das Wachstum des Oberkiefers gestört. Dies ist der Grund dafür, dass der Gaumen nicht schon zusammen mit der Lippe verschlossen wird, sondern erst im Alter vom zwölften bis achtzehnten Monat, also zum Zeitpunkt, wenn Ihr Kind die ersten Laute bildet.

Beim Gaumenverschluss kommt es ebenfalls auf eine exakte Vereinigung der einzelnen Schichten an, damit die vielschichtigen Funktionen des Gaumens wiederhergestellt werden können

Diese Vereinigung hat das Abdichten des Nasenraumes beim Schlucken und Sprechen und das verbesserte Belüften des Mittelohres durch Zug an der Ohrtrompete zum Ziel. Zunächst wird die Schleimhaut auf der Nasen- und Mundseite vom knöchernen Gaumen gelöst. Dann erfolgt der Verschluss der Nasenschleimhaut, so dass Mund- und Nasenraum anatomisch korrekt voneinander getrennt sind. Der knöcherne Anteil des harten Gaumens muss verschlossen werden. Hier bildet sich straffes Bindegewebe, das einen sicheren Abschluss gewährleistet. Nach Vereinigung der Muskulatur des weichen Gaumens wird abschließend die Schleimhaut auf der Mundhöhlenseite vernäht. In der Regel werden hierbei ausschließlich selbstauflösende Fäden verwendet. Es ist selbstverständlich, dass wir beim Gaumenspaltverschluss außer dem Nahtmaterial kein körperfremdes Material verwenden, sondern das gesamte Gewebe vorsichtig aus der Umgebung verlagern. Lediglich in einigen Fällen wird zum Schutz des Operationsgebietes und zur Vermeidung von Schmerzen ein Schutzgitter aus Kunststoff eingesetzt, welches am Tag des Austritts wieder entfernt wird. Für diese Massnahme ist keine Narkose, sondern lediglich eine Sedierung notwendig.

Kieferspaltverschluss

Die Knochenlücke im Bereich des Zahnbogens, also die Kieferspalte, wird zu einem späteren Zeitpunkt verschlossen. Wir empfehlen den Kieferspaltverschluss kurz vor Durchbruch des bleibenden Eckzahnes (achtes bis zehntes Lebensjahr), der dann in diese Lücke bewegt werden kann und ein festes knöchernes Lager vorfindet. Dazu werden kleine Knochenstückchen aus dem Beckenkamm verpflanzt.

Die genaue Festlegung des Operationszeitpunktes für die Kieferspaltosteoplastik erfolgt in der Sprechstunde gemeinsam mit der Abteilung für Kieferorthopädie. Diese gemeinsame Absprache ist insbesondere wichtig, um auch die Entfernung eventuell überzähliger oder versprengter Zähne festzulegen. Bei schwierigen Entscheidungen können wir durch den Einsatz modernster dreidimensionaler Untersuchungsverfahren den optimalen Zeitpunkt der Operation genau bestimmen.

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten interdisziplinäre Sprechstunde

Korrekturoperationen

Mit ungefähr sechs Jahren, das heisst kurz vor der Einschulung, sind die meisten Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten nahezu vollständig rehabilitiert und es liegt ein weitgehend unauffälliges Äusseres vor – Hören und Sprechen sind so wie bei Gleichaltrigen. Bei wenigen Kindern ist in seltenen Fällen trotz exakter Wiederherstellung des Muskelringes im Gaumenbereich und trotz Sprechtherapie das Sprechen etwas verändert. Liegt ein sogenanntes offenes Näseln (Rhinophonia aperta) vor, kann dies Folge einer mangelnden Abschlussfunktion eines zu kurzen Gaumens gegen den Rachen sein.

In diesen Fällen empfiehlt sich eine sprachverbessernde Operation (Velopharyngoplastik). Hierbei wird der Gaumen durch eine spezielle Technik verlängert und mit einem Schleimhautmuskelläppchen an die Rachenhinterwand verlagert. Die Atemfunktion wird dadurch in der Regel nicht beeinträchtigt. Gegebenenfalls können in seltenen Fällen bei sehr breiten Spalten oder bei individueller Veranlagung zur Narbenbildung etwas deutlichere Narben in der Oberlippe vorliegen. Hier können durch kleine Narbenkorrekturen ebenfalls vor der Einschulung günstigere Ergebnisse erzielt werden. Ebenso kann eine etwaige Lücke im Oberlippenrot (sog. Pfeifloch) durch eine Austauschplastik einfach korrigiert werden. Eine Verlängerung des Nasenstegs ist meist nur bei ausgeprägten doppelseitigen Spalten erforderlich. Bei einem zu kurzen Nasensteg kann unter Einbeziehung vorhandener Narben an der Oberlippe Gewebe aus der Oberlippe genutzt werden, um den Nasensteg zu verlängern und die Nasenflügel aufzurichten.

Verantwortlicher Kaderarzt

Harald Essig, Prof. Dr. med. Dr. med. dent.

Klinikdirektor a.i., Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Tel. +41 44 255 50 31
Spezialgebiete: Gesichtstraumatologie, Kraniofaziale Fehlbildungen (insbesondere Lippen-Kiefer-Gaumenspaltbehandlung), Kieferorthopädische Operationen

Für Patientinnen und Patienten

Sie können sich entweder selbst anmelden oder von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, Ihrer Zahnärztin, Ihrem Zahnarzt oder von einer anderen ärztlichen Kollegin, einem anderen ärztlichen Kollegen zuweisen lassen.

Tel. +41 44 255 32 21
Selbstanmeldung

Für Zuweisende

Universitätsspital Zürich
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Rämistrasse 100
8091 Zürich

Tel. +41 44 255 32 21
Online zuweisen