Informationen für Patientinnen und Patienten zur Krebsregistrierung

Die Strategie „Gesundheit 2020“ des Bundesrates und das neue Krebsregistrierungsgesetz

Die Anzahl älterer Menschen und damit der chronischen Krankheiten nimmt zu, die heutigen Strukturen sind auf Akutversorgung ausgerichtet, es fehlt an Transparenz und Steuerbarkeit: Mit der Strategie Gesundheit2020 richtet der Bundesrat das Gesundheitssystem optimal auf diese Herausforderungen aus.

In diesem Zusammenhang stehen auch die neuen Bestimmungen zur Krebsregistrierung. Das von der Bundesversammlung 2018 erlassene Krebsregistrierungsgesetz (KRG) schreibt vor, dass Krebserkrankungen und Vorstufen von Krebs schweizweit registriert werden.

Patientinnen und Patient werden vom Arzt über die Krebsregistrierung mündlich informiert und haben ein Vetorecht gegenüber der Datenerfassung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Auskunft über die registrierten Daten vom Register zu erhalten.

Die Einhaltung des Datenschutzes hat bei der Registrierung oberste Priorität.

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