Rechtliche Grundlagen und Datenschutz der Krebsregistrierung

Bundesgesetz zur Krebsregistrierung

Für die Beurteilung der Krebshäufigkeit und damit von Krebsrisiken leisten Krebsregister weltweit seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Krebsursachenforschung und –bekämpfung. Seit dem 1.1.2020 ist das eidgenössische Krebsregistrierungsgesetz in Kraft, das die schweizweite Erfassung von Krebsfällen und bestimmter Krebsvorstufen regelt.

Krebsregistrierungsgesetz Krebsregistrierungsverordnung

Zielvorgaben des Krebsregisters

Das Krebsregister hat gemäss dem Krebsregistergesetz in erster Linie epidemiologische Zielsetzungen mit folgenden Funktionen:

  • Ermittlung der Erkrankungshäufigkeit der verschiedenen Krebsarten (Inzidenz). Analyse von Inzidenz und Mortalität in Bezug auf Trends (allgemeine Überwachungsfunktion).
  • Feststellung des Ausmasses der Krebserkrankungen in der Bevölkerung zuhanden der Ärzteschaft, der Behörden und für die Krebsaufklärung der Öffentlichkeit.
  • Vergleich der Krebshäufigkeit auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene (Beitrag zur internationalen epidemiologischen Krebsforschung).
  • Korrelation entdeckter Häufigkeitsunterschiede in Zeit und Raum mit Faktoren, die bei der Krebsverursachung eine Rolle spielen könnten; wichtig für die Aufdeckung von Krebsursachen in Beruf und Umwelt.
  • Ermittlung von Risikogruppen in der Bevölkerung, bei welchen dann Präventionsmassnahmen ergriffen werden können.
  • Fallsammlung für Krebsstudien für Fragestellungen aus Pathologie, Klinik und Epidemiologie.
  • Methodologische Beratungsstelle für krebsepidemiologische Probleme.
  • Ermittlung von Überlebensraten für Kliniken, die ein Follow-up wünschen.

Einhaltung des Datenschutzes hat oberste Priorität

Laut Krebsregistergesetz müssen Patientinnen und Patienten von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt oder Spital über die Verpflichtung der Datenweitergabe an das kantonale Krebsregister informiert werden wie auch darüber, dass sie als Patientin oder Patient das Recht haben, der Registrierung ihrer Daten in einem Register zu untersagen.

Broschüre Patienteninformation (kurz)