Krebsregister der Kantone Zürich, Zug, Schaffhausen und Schwyz

Für die Beurteilung der Krebshäufigkeit und damit von Krebsrisiken leisten Krebsregister weltweit seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Krebsursachenforschung und –bekämpfung. Seit dem 1.1.2020 ist das eidgenössische Krebsregistrierungsgesetz in Kraft, das die schweizweite Erfassung von Krebsfällen und bestimmter Krebsvorstufen regelt.

Kontakt

Krebsregister der Kantone Zürich, Zug, Schaffhausen und Schwyz
Vogelsangstrasse 10
8091 Zürich

Tel. +41 44 255 56 35

Fax +41 44 255 56 36

Meldeformular für Ärztinnen und Ärzte

(Hin gesichert)

Elektronisches Meldeformular

Der Kanton Zürich führt seit 1980 am Institut für Pathologie und Molekularpathologie des Universitätsspitals Zürich in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) der Universität Zürich ein epidemiologisches Krebsregister. Seit 2011 erhebt das Register auch Daten für den Kanton Zug, und seit dem 1.1.2020 für die Kantone Schaffhausen und Schwyz.

Die Kernaufgabe des Registers besteht darin, möglichst alle Krebsneuerkrankungen in der Bevölkerung zu erfassen, und somit in Form eines Monitorings die Krebsbelastung der Bevölkerung zu dokumentieren.

Mit dem neuen Krebsregistrierungsgesetz (KRG) und der dazugehörigen Krebsregistrierungsverordnung (KRV) wird sichergestellt, dass die notwendigen Daten von Krebserkrankungen flächendeckend, vollzählig und vollständig erhoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens sind gesetzlich verpflichtet, relevante Daten dem Krebsregister zu melden.