Genetische Beratung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (HBOC-Syndrom)

Das Risiko einer Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs zu erkranken liegt bei 12-13%. Für Eierstockkrebs liegt dies mit ca. 1 % deutlich tiefer. Bei Häufung von Brust- und Eierstockkrebsfällen in der Familie, sehr jung erkrankten Personen oder einer speziellen Tumorbiologie kann ein familiäres Syndrom (genetische Ursache) zugrunde liegen. In diesem Fall erhöht sich das Erkrankungsrisiko um ein Vielfaches.

Grundsätzlich liegt das Risiko einer Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs zu erkranken bei ca. 12 %. Bei Männern ist diese Erkrankung sehr selten. Für Eierstockkrebs liegt das Risiko im Verlauf des Lebens zu erkranken bei ca. 1%. 5-10% Prozent der Brustkrebserkrankungen und 15-20% der Eierstockkrebserkrankungen sind genetisch bedingt. Die Veränderungen im Erbgut (Genmutationen) in den Genen BRCA1 und 2 werden für ca. 50% der genetisch bedingten Brustkrebsformen und ca. 25% der genetisch bedingten Eierstockkrebsformen verantwortlich gemacht. Neben BRCA1 und 2 sind mittlerweile auch weitere Risikogene bekannt. Nicht für alle bekannte Genmutationen gibt es aber spezifische Vorsorgemassnahmen.

Wenn man eine BRCA 1 oder 2-Mutation hat, ist das Risiko für Brust- oder Eierstockkrebs im Vergleich zum Grundrisiko in der Bevölkerung, erheblich erhöht. Daher ist es wichtig Familien und Personen mit einer Mutation zu identifizieren um entsprechende Vorsorgemassnahmen anbieten und einleiten zu können.

Bei gesunden Personen muss an ein familiäres – also möglicherweise erbliches (genetisches) Risiko für Brust- oder Eierstockkrebs gedacht werden, wenn in der Familie eine Häufung von Brust-, Eierstock- oder anderen speziellen Krebserkrankungen (Prostata- und Bauchspeicheldrüsenkrebs) vorhanden ist.

Bei Personen mit der Diagnose von Brust- oder Eierstockkrebs stellt sich an Hand von Familiengeschichte, Alter, Tumorart sowie ggf. dem Vorliegen einer bekannten genetischen Mutation in der Familie, immer die Frage nach einer tumorgenetischen Beratung. Beim Nachweis einer Genmutation können therapeutische und prophylaktische Massnahmen diskutiert werden.

Ärztin und Pflegerin sehen sich einen Bericht gemeinsam an.

Wann ist eine genetische Beratung sinnvoll?

Eine genetische Testung gilt als sinnvoll, wenn der Mutationsnachweis als Konsequenz therapeutische, präventive oder prophylaktische Massnahmen ermöglicht und/oder die Beratung und Testung von weiteren Familienmitgliedern ermöglicht.

  • Grundsätzlich soll bei jeder Patientin/Patient mit der Diagnose Brust- oder Eierstockkrebs die Frage nach einer tumorgenetischen Beratung gestellt werden
  • Entscheidend für eine Testung ist das Alter der erkrankten Patientin und die Anzahl der Fälle von Brust- oder Eierstockkrebs in einer Familie
  • Bei Familien mit einer nachgewiesenen Mutation sollte Angehörigen eine Beratung und Testung ermöglicht werden.

Ablauf einer genetischen Beratung und Testung

Vor einer genetischen Testung sollte ein ausführliches Gespräch mit der Erkrankten oder ratsuchenden Person geführt werden. Die Zuweisung in unsere Sprechstunde kann durch den Hausarzt, die Hausärztin, den betreuenden Frauenarzt oder durch die betreuende Frauenärztin erfolgen, aber auch bei eigenem Interesse und Informationsbedarf aufgrund zahlreich erkrankter Familienangehöriger.

Als Vorbereitung für das Gespräch erhalten Sie einen Fragenkatalog und eine Stammbaumvorlage zum Ausfüllen. Diese Informationen sind für die spätere Beratung sehr wichtig.

Stammbaumvorlage

Im Arztgespräch wird dann gemeinsam ein ausführlicher Familienstammbaum erarbeitet. Danach kann Ihr Risiko eingeschätzt und die Entscheidung getroffen werden ob eine genetische Testung sinnvoll erscheint.

Übernimmt die Krankenkasse die genetische Beratung?

In der Regel wird zuvor bei der Krankenkasse der Versicherten eine Kostengutsprache eingeholt. Die Kosten für eine genetische Beratung und Testung, müssen von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die schweizerischen Richtlinien für genetische Beratung und Testung der SAKK erfüllt sind.

Für die genetische Untersuchung ist die Abnahme einer Blutprobe notwendig, welche in einem externen Labor analysiert wird. Nach Erhalt des Resultates (ca. vier Wochen Wartezeit) erfolgt in der Regel eine erneute Besprechung in unserer Sprechstunde. Hier werden dann Themen wie Optionen der Vorsorge, möglich prophylaktische Operationen oder Beratung von Angehörigen besprochen.

Unklare Befunde können die Einschätzung des Risikos erschweren und betroffene Personen psychisch belasten und verunsichern. Manche Befunde können womöglich in der Zukunft eindeutig interpretiert werden, andere bleiben unklar und es bleibt in der Beratung nur das statistische Risiko als mögliche Beratungsgrundlage.  In besonders komplizierten Familienkonstellationen kann auch in seltenen Fällen eine Überweisung an das humangenetische Institut notwendig werden.

Für Patientinnen und Patienten

Sie können sich entweder selbst anmelden oder von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt zuweisen lassen.

Tel. +41 44 255 51 50

Montag – Freitag von 7.45 – 16.45 Uhr

Selbstanmeldung

Für Zuweisende

Universitätsspital Zürich
Klinik für Gynäkologie
Frauenklinikstrasse 10
8091 Zürich

Tel. +41 44 255 51 50
Online zuweisen

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