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Per 15. März 2021: Carcinoma in situ der Haut (ICD-10 D04) werden aus der Krebsregistrierungsverordnung gestrichen. Melanoma in situ (ICD-10 D03) werden registriert.

Zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2021 Erstmals publiziert am 16. Februar 2021

Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat die Liste zu meldenden Krebserkrankungen (Anhang 1 der Krebsregistrierungsverordnung) revidiert. Die Carcinoma in situ der Haut (ICD-10 D04) werden aus dem Anhang 1 vollständig gestrichen, womit ihre Meldepflicht entfällt. Melanoma in situ D03 werden registriert.

Die Revision tritt am 15. März 2021 in Kraft.