Mit Füllfederhalter beschriebenes Papier

Patientenverfügung „Plus“ – Advance Care Planning

Oft müssen Behandlungsteams medizinische Entscheidungen in Situationen treffen, in welchen Patientinnen und Patienten nicht urteilsfähig sind. Die vorausschauende Behandlungsplanung (Advance Care Planning) ermöglicht eine frühzeitige Besprechung der individuellen Ziele und Präferenzen für die zukünftige medizinische Behandlung. Wir bieten allen Patientinnen und Patienten des USZ die Möglichkeit, ihre persönlichen Ziele und Präferenzen zu besprechen und in einer Patientenverfügung «Plus» festzuhalten.

Wozu eine Patientenverfügung?

Wer schwer krank ist, soll seine Behandlung mitbestimmen und seine Werte und Wünsche darin einfliessen lassen können. Eine Patientenverfügung ist Ihr Werkzeug, um die Erwartungen, welche Sie an Ihre Behandlung haben, eindeutig und verständlich zu formulieren. So lange Sie urteilsfähig sind, wird jede medizinische Massnahme und jede Therapie, die bei Ihnen in Frage kommen könnte, mit Ihnen besprochen. Bevor Sie Ihr Einverständnis geben, werden die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten mit Ihnen abgewogen. Erst dann werden Sie nach Ihrem Einverständnis gefragt.

Was ist Advance Care Planning?

Wenn Sie schon eine Patientenverfügung haben

Bitte bringen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei Spitaleintritt mit. Geben Sie diese Ihrem behandelnden Ärzteteam ab. Diese legen die Kopie in Ihrer Patientenakte ab, damit die Behandlungsteams über Ihren Willen informiert sind. Das Original bewahren Sie zu Hause auf. Wichtig ist, dass die Patientenverfügung Ihrem aktuellen Willen entspricht und mit den Angehörigen und behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprochen wird. Unsere Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegenden werden Sie auch darauf ansprechen. Sie möchten mit Ihnen klären, ob Ihre Patientenverfügung für die Behandlung im Spital aussagekräftig ist.

Wenn Sie noch keine Patientenverfügung haben

In der Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche Behandlung Sie wünschen, ablehnen oder von welchen lebensverlängernden Massnahmen abgesehen werden soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äussern. Dies kann während einer Operation der Fall sein, vor allem dann, wenn eine Intensivbehandlung notwendig wird. Sie können zudem eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, welche Ihren Willen vertritt, wenn Sie dies nicht selbst tun können. Die Ärztinnen und Ärzte werden dann die Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung mit dieser Person oder diesen Personen treffen.

Die Patientenverfügung „Plus“

Durch die vorausschauende Behandlungsplanung – englisch Advance Care Planning (ACP) genannt – können Sie Ihre Erwartungen, aber auch Ihre Sorgen bezüglich einer zukünftigen medizinischen Behandlung so festhalten, dass sie in einer Krisensituation oder bei einer Krankheitsverschlechterung auch umgesetzt werden können. Gut informiert und aufgeklärt über die jeweiligen Chancen der unterschiedlichen Behandlungen, formulieren und dokumentieren wir gemeinsam mit Ihnen schliesslich die Patientenverfügung „Plus“, eine Art erweiterte Patientenverfügung.

 

Wie Sie eine Patientenverfügung „Plus“ erstellen

In einem ausführlichen und strukturierten Gespräch (Dauer ca. eine Stunde) ermitteln Sie zusammen mit speziell dafür weitergebildeten Beratenden Ihre persönlichen Behandlungserwartungen und -grenzen. Überlegen Sie, ob Sie am ersten Gespräch allein oder mit einer Vertrauensperson teilnehmen möchten. Nehmen Sie auf alle Fälle eine bereits vorhandene Patientenverfügung mit. Sonst brauchen Sie keinerlei Vorbereitung oder Vorwissen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es für eine vollumfängliche Erstellung der Patientenverfügung „Plus“ meist zwei Termine braucht.

Unser ACP-Beratungsangebot

Ihr persönliches Standortgespräch wird von geschulten Fachpersonen des USZ durchgeführt und ist ein integraler Teil der Patientenverfügung «Plus».
Für Patientinnen und Patienten, die aktuell am USZ behandelt werden, wird die Beratung über die Behandlungskosten verrechnet. Falls Sie nicht bei uns Patientin oder Patient sind, müssen wir aktuell eine Pauschale von CHF 150 pro Stunde erheben. Fragen Sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Beratungskosten übernommen werden.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Der Beratungsprozess beinhaltet:

  • Informationen über die Arten von lebenserhaltenden Behandlungen, die verfügbar sind.
  • Die Entscheidung, welche Art von Behandlung Sie wünschen oder nicht wünschen.
  • Schriftliches Festhalten dieser Entscheidung – und wen Sie als Vertreter auswählen, falls Sie urteilsunfähig sind.
  • Die Möglichkeit, Ihre persönlichen Werte, Wünsche und Entscheidungen mit Ihren Angehörigen zu teilen.

Eine Ärztin zeigt einem Patienten eine Broschüre

Wie lange ist eine Patientenverfügung „Plus“ gültig?

So lange Sie urteilsfähig sind, wird eine Patientenverfügung nicht beachtet. Sie wird nur dann wirksam, wenn Sie in einer Krisensituation nicht urteilsfähig sind (d. h. wenn Sie sich nicht mehr selber äussern können). Dann aber gilt sie als Ihr erklärter Wille.

Wie die übliche Patientenverfügung gilt auch die ACP-Planung nur bei Urteilsunfähigkeit. Sie können dabei auch festlegen, wie in verschiedenen Situationen gehandelt werden soll: etwa bei einem akutem Notfall, bei einer länger dauernden oder bei einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit.

Zudem können auf der Basis der ACP-Beratung bei chronisch und schwer kranken Patientinnen und Patienten auch konkrete medizinische Notfallpläne für Zuhause erstellt werden. Diese verringern von der Patientin oder vom Patienten nicht gewünschte Spitaleinweisungen, da eine Sofortbehandlung der Beschwerden auch durch die Patientin oder den Patienten oder Angehörige erfolgen kann.

Was sind die Vorteile von Advance Care Planning?

Die vorausschauende Pflegeplanung kommt allen zugute: Ihnen, Ihrer Familie und dem medizinischen Personal.

  • Sie hilft sicherzustellen, dass Sie die Pflege erhalten, die Sie tatsächlich wünschen; und dass auf unerwünschte Behandlungen verzichtet wird.
  • Sie verbessert die laufende medizinische Versorgung und die Versorgung am Lebensende.
  • Sie steigert die persönliche und familiäre Zufriedenheit.
  • Sie entlastet Ihre Liebsten: Angehörige von Menschen, die eine Patientenverfügung „Plus“ erstellt haben, leiden weniger unter Ängsten, Depressionen und Stress.
  • Sie nimmt medizinischem Fachpersonal Entscheidungen ab: Wenn Sie Ihre Präferenzen nicht dokumentiert haben, werden Ärzte und Ärztinnen in Ihrem besten Interesse entscheiden müssen. Dies kann aber auch unerwünschte Behandlungen beinhalten.

Für wen ist ACP?

Jeder sollte sich mit dem Thema Vorsorgeplanung auseinandersetzen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Idealerweise beginnen Sie mit der Planung, wenn Sie gesund sind – also bevor tatsächlich ein dringender Bedarf besteht.

Advance Care Planning ist aber besonders wichtig, wenn Sie:

  • älter sind
  • eine chronische Krankheit oder mehrere Krankheiten haben
  • an einer frühen kognitive Beeinträchtigung leiden
  • sich dem Ende Ihres Lebens nähern

Starten Sie die Diskussion!

Um sicherzustellen, dass Ihre Präferenzen und Wünsche bekannt sind und respektiert werden, ist es wichtig, dieses Thema anzusprechen. Im Rahmen der ACP-Beratung ermuntern wir Sie, sich mit Ihrer Familie, Ihren Freunden, Ärztinnen und Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften auszutauschen, um herauszufinden und zu kommunizieren, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Das ist nicht immer einfach. Deshalb helfen wir Ihnen gerne dabei, diese Diskussion zu starten.

Kontakt ACP-Team

Ihre Ansprechperson ist Isabelle Karzig-Roduner, Co-Leitung Klinische Ethik.

Tel. +41 44 255 17 91
Mail acp@usz.ch
Via Online-Formular Kontakt aufnehmen

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

ACP für Ihre Patientinnen und Patienten

Gerne erstellen wir für Ihre Patientinnen und Patienten eine Vorausplanung mit krankheitsspezifischer Notfallplanung, die sich an dem gemeinsam besprochenen Therapieziel ausrichtet.

Tel. +41 44 255 17 91
Mail acp@usz.ch
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Fortbildung am USZ

Diese Art der vorausschauenden Behandlungsplanung können Sie auch selbst durchführen. Das USZ als Vorreiter des Advance Care Planning bietet Ihnen diverse Fortbildungen zum Thema an.

Tel. +41 44 255 17 91
Mail acp@usz.ch
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